| Konditionen |
| Einführung |
Die
nachfolgenden allgemeinen Konditionen sind ein
wesentlicher Bestandteil des von Ihnen mit Villa
Marcella abgeschlossenen Vertrags. |
| Vertragsabschluss
und Zahlungsmodalitäten |
Für Ihre
online-Buchung rufen Sie die Website www.villa-marcella.it
auf und klicken Sie „Buchungen“
an. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie eine
Bestätigung über die tatsächliche
Verfügbarkeit der Villa in dem von Ihnen
gewünschten Zeitraum. Nach Erhalt der Email,
dass die Villa noch frei ist, müssen Sie
innerhalb von 5 Tagen eine Anzahlung von 30%
und 30 Tage vor Abfahrt den Restbetrag überweisen.
Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. weniger als
30 Tage vor Beginn des Aufenthalts, muss der
gesamte Betrag bezahlt werden.
Alle Angaben bezüglich der Zahlungsmodalitäten
werden nochmals in der Email über die tatsächliche
Verfügbarkeit der Villa zusammengefasst
werden. |
| Service-Leistungen
und Preise |
Die aufgeführten
Preise verstehen sich als Wochenpreise für
den in der Preisspalte angegebenen Zeitraum.
Der Mindestaufenthalt beträgt 7 Tage mit
Ankunft und Abreise jeweils samstags.
Nicht inbegriffen im Mietpreis ist alles, was
auf der Seite „Verfügbarkeit“ unter
der Rubrik „vor Ort zu zahlende Zusatzkosten“
aufgeführt ist.
Bei der Gas-, Wasser- und Stromversorgung kann
es, auch aufgrund ungünstiger Wetterbedingungen,
zu kurzen Unterbrechungen kommen.
Hierfür kann Villa Marcella nicht verantwortlich
gemacht werden.Die Tarife können Preisaktualisierungen
unterliegen. |
| Abreise
und Ankunft; Kurzaufenthalte oder Aufenthaltsverlängerungen |
Sie sollten
zwischen 16.00 und 19.00 Uhr ankommen und bis
spätestens 10.00 Uhr abreisen. Falls die Ankunft
zu dieser Uhrzeit nicht möglich ist,
kontaktieren Sie rechtzeitig den
Schlüsselverwalter unter der in der
Buchungsbestätigungs-Email angegebenen
Telefonnummer. Er wird eine neue Zeit mit Ihnen
vereinbaren. Nach 21 Uhr keine
Ankunft mehr möglich
Für den Fall, dass Sie aufgrund von Problemen
während der Reise, Streiks oder aus persönlichen
Gründen das Apartment nicht ab dem gebuchten Tag
oder zur vorgesehenen Uhrzeit beziehen können,
ist keinerlei Rückerstattung vorgesehen.
Dieselbe Regel gilt auch für vorzeitige Abreisen.
Für Aufenthaltsverlängerungen genügt es,
rechtzeitig Villa-Marcella.it zu kontaktieren. |
|
Vertragsaufhebung von Seiten des Kunden: |
Falls der Kunde
den Aufenthalt absagt, kann er ihn auf einen
Zeitraum mit gleichem Preis verlegen (vorbehaltlich
Verfügbarkeit). Bei Vertragsaufhebung von Seiten
des Kunden ist KEINERLEI Rückerstattung
vorgesehen. |
|
Vertragsaufhebung von Seiten der Villa Marcella: |
Im Falle höherer
Gewalt (Krieg, Naturkatastrophen, Brand im
gebuchten Apartment, Verkauf der Wohnung von
Seiten des Besitzers) kann Villa Marcella den
Vertrag aufheben und den überwiesenen Betrag
zurückerstatten. |
| Pflichten
des Mieters |
Bei der Schlüsselübergabe
muss der Mieter dem Verwalter eine Kaution von
EUR 450,00 in bar zahlen. Wenn dieser Betrag
nicht bezahlt wird, behält sich der Verwalter
das Recht vor, die Schlüssel nicht zu übergeben.
Die Anzahl der im Apartment wohnenden Personen
muss der im Vertrag angegebenen entsprechen.
Den überzähligen Personen kann der
Verwalter den Zutritt verwehren.
Der Mieter verpflichtet sich, während seines
Aufenthaltes in der Unterkunft alle Regeln der
guten Nachbarschaft einzuhalten.
Geschirr und Küchenzubehör müssen
vom Kunden gesäubert werden, da dies bei
der Endreinigung nicht inbegriffen ist.
Bei der Abreise wird Ihnen die volle Kaution
zurückerstattet, wenn das Apartment nicht
beschädigt wurde.
|
| Beschwerden
und Rückerstattungsforderungen |
Falls Sie bei der
Ankunft oder während Ihres Aufenthaltes
Unterschiede zu dem, was Sie gebucht haben,
feststellen sollten, empfehlen wir Ihnen, das
Problem mit dem Schlüsselverwalter zu lösen.
Wenn diese Person nicht in der Lage sein sollte,
das Problem innerhalb kurzer Zeit zu lösen,
können Sie villa-marcella.it unter einer
der auf der Website aufgeführten Telefonnummern
kontaktieren. Die mit dem Empfang der Kunden
beauftragten Personen sind nicht befugt, eventuelle
Rückerstattungen festzulegen. |
| Verantwortung
der Villa Marcella |
In folgenden Fällen
ist Villa Marcella nicht verantwortlich:
a) Dritten zuzuschreibende Nachlässigkeit
bei den Service-Leistungen oder deren Unterlassung;
b) Höhere Gewalt oder Ereignisse, die auch
bei größter Gewissenhaftigkeit weder
von Villa Marcella noch von ihren Vertretern
(z.B. Schlüsselverwalter) vorhergesehen
werden können;
c) Diebstähle in den Apartments. |
| Zuständiger
Gerichtshof |
Für alle Streitsachen,
die sich aus diesem Vertrag ergeben sollten,
ist ausschließlich der Gerichtshof in
Arezzo zuständig.
Obligatorische Mitteilung gemäß Gesetz
269/98, Art. 16 – das Gesetz straft alle
Vergehen im Zusammenhang mit Jugendprostitution
und -pornographie mit Freiheitsentzug, auch
wenn diese im Ausland begangen werden. |